Als öffentliche Schule im Bereich der Sekundarstufe I kann die LVR-David-Ludwig-Bloch-Schule die Schulabschlüsse der Allgemeinen Hauptschule erteilen.
Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
Erster Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)
Erster Schulabschluss für Schüler*innen mit zusätzlichem Förderbedarf im Bereich Lernen (nach Klasse 10)
Erweiterter Erster Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife – mit und ohne Qualifikationsvermerk)
Voraussetzung für den Erweiterten Ersten Schulabschluss und den Mittleren Schulabschluss ist die Teilnahme an den Zentralen Abschlussprüfungen des Landes NRW. Dabei wird über einen individuellen Nachteilsausgleich die jeweilige Hörschädigung berücksichtigt.