Gemeinsames Lernen / Inklusion
Für jede/n Schüler/in mit einer Behinderung, z.B. einer Hörschädigung, soll individuell überlegt und entschieden werden, wo der beste Förderort ist. Dies kann sowohl eine Förderschule als auch eine allgemeine Schule sein. Besucht ein Kind mit einer Hörschädigung eine allgemeine Schule, wird es stundenweise durch LehrerInnen der Schule für Hörgeschädigte betreut. Diese Lehrperson ist auch für die Beratung der Eltern/Sorgeberechtigten und des Kollegiums am Ort zuständig.
GL ist prinzipiell an allen Regelschulen des Landes und in allen Jahrgangsstufen möglich. Das neue Schulgesetz sieht vor, dass in Klasse 1 und Klasse 5 ein Rechtsanspruch für ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im GL besteht, wenn die Eltern dies wünschen. Es muss aber vorab geprüft werden, ob die personellen und sächlichen Bedingungen geschaffen werden können, um ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen. Das bedeutet konkret, dass Eltern sich zwar für GL in einer Stadt entscheiden können, aber nicht unbedingt für ihr Kind einen Platz in der Wunschschule bekommen. Diese Entscheidung liegt beim Schulamt und beim Schulträger einer Schule.
Mehrere hörgeschädigte SchülerInnen einer Jahrgangsstufe sollten möglichst in einer Klasse unterrichtet werden. So kann die sonderpädagogische Lehrkraft noch flexibler auf die Bedürfnisse der SchülerInnen eingehen.
Neben der Förderung der einzelnen hörgeschädigten Kinder oder Jugendlichen gehört die Beratung aller anderen Beteiligten im schulischen Umfeld zu den Aufgaben einer sonderpädagogischen Lehrkraft im Gemeinsamen Lernen.
1. Beratung
Inhalte der Beratung:
- Beratung der Lehrer hinsichtlich einer Unterrichtsgestaltung, die einem Kind mit Hörschädigung entgegen kommt
- Aufklärung über die vorliegende Hörschädigung und den entsprechenden Umgang damit
- Information über technische Hörhilfen und deren Verwendung im Unterricht sowie über raumakustische Verbesserungen
- Umsetzung eines möglicherweise erforderlichen Nachteilsausgleiches
- Gemeinsame Erstellung von Förderplänen mit den Kollegen der allgemeinen Schulen
- Teilnahme bei Bedarf an Fachkonferenzen und an den Versetzungskonferenzen
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Akustikern und Therapeuten
- Unterstützung der Schüler und der Eltern bei der Akzeptanz der Behinderung
2. Individuelle Förderung
Die Förderung der Schüler kann je nach individuellem Bedarf beinhalten:
- Förderung der Identitätsbildung
- Hörtraining (auditive Aufmerksamkeit, Richtungshören, selektives Hören …)
- Hörtaktik (Erschließen von Zusammenhängen, Interpretation nicht lautsprachlicher Kommunikationsanteile, Erkennen und Schaffen akustisch günstiger Situationen…)
- Verhalten in schwierigen Kommunikationssituationen
- Absehtraining
- Artikulation
- Umgang mit den technischen Hörhilfen
- Wortschatzerweiterung
- Unterrichtliche Begleitung
- ...
Manchmal ist eine Einzelförderung für eine/n Schüler/in mit Hörschädigung sinnvoll, manchmal auch die Unterstützung in einer Kleingruppe oder innerhalb der Klasse. Dies entscheidet von Fall zu Fall die sonderpädagogische Lehrkraft gemeinsam mit der jeweiligen Lehrperson in der allgemeinen Schule.
Über die konkrete Arbeit an den jeweiligen Allgemeinen Schulen hinaus bietet unser GL-Team regelmäßig Informationsveranstaltungen in unserer Schule für KollegInnen der Allgemeinen Schulen und für Eltern an. Für die betroffenen Schüler/innen werden in größeren Abständen ein Kompakttag und eine Wochenendfreizeit durchgeführt. Hier zeigt sich regelmäßig, wie entlastend der Austausch untereinander sein kann. Die Erfahrung, mit Problemen nicht allein zu sein und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, kann für den Schulalltag maßgeblich stärken.