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Beratungsstelle

Aufgaben der pädagogisch audiologischen Beratungsstelle

Bei jährlich über 400 Beratungen in der LVR-David-Ludwig-Bloch-Schule lassen sich Belange von Früherziehung, Sonderschulkindergarten, Grund- und Hauptschule in Verbindung mit außerschulischen Einrichtungen verknüpfen. Der ständige, unbürokratische Austausch zwischen allen Bereichen der Schule und dem Pädaudiologischen Zentrum ist für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen gewährleistet.

Das Pädagogisch audiologische Zentrum übernimmt Aufgaben in der Beratung und Diagnostik für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche und jene, bei denen ein Hörschaden vermutet wird. Diese Aufgaben erstrecken sich über die gesamte Laufbahn, von der Frühförderung bis zur Schulentlassung.

Für unterschiedliche Probleme und Fallgruppen stehen Pädagogen zur Verfügung, deren Einsatz im Beratungsteam koordiniert wird.

  • Erstberatung
  • Einleitung von Fördermaßnahmen
  • Diagnostik (in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen)
  • Sprache
  • Begabung
  • Schulleistung
  • Wahrnehmung
  • Motorik
  • Audiometrie (Tests zur "zentralen Hörstörung")
  • Mitarbeit CI-Zentrum
  • Elternarbeit/Miniclub
  • Elternfortbildung
  • Frühförderung
  • ambulante Maßnahme
  • Beratung anderer Kindergärten
  • Beratung anderer Förderschulen
  • Beratung von Regelschulen
  • Übergänge in andere Förderschulen
  • Übergänge in die Regelschule
  • Übergänge in die weiterführende Schule
  • interne Schullaufbahnberatung für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche mit zusätzlicher Behinderung (Lernbehinderung, geistige Behinderung, Körperbehinderung, Sehbehinderung, Autismus, Erziehungsschwierigkeit)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Beratung von Eltern und KollegInnen

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Diagnostik Hören

Wann kommen Kinder in unsere Beratungsstelle?

Die Kinder kommen in unsere Beratungsstelle wenn der Verdacht auf Schwerhörigkeit oder auf eine Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (kurz AVWS) besteht.

Was müssen die Eltern tun?

Die Eltern rufen im Schulsekretariat an und melden ihr Kind an (0201/ 178470). Die entsprechenden Kollegen vereinbaren mit den Eltern einen Termin in unserer Schule.

Was passiert dann?

Ausführliche Diagnostik (Audiometrie)

  • Tonaudiometrie
  • Sprachverständnis mit Hörgeräten (modifizierter Freiburger Sprachverständnis mit Rauschen: Hören im Störschall)
  • Unbehaglichkeitsschwelle
  • Richtungshören
  • Dichotisches Sprachverstehen
  • Auditive Merkfähigkeit (Mottier-Test, PET – Zahlenfolgen-Gedächtnis)

Evtl. weiterführende Diagnostik

  • Sprachfreier Intelligenztest: SON-R (entweder 2,5 – 7 Jahre oder 6 – 40)
  • Fähigkeit zur Lautsynthese (PET – Laute verbinden)
  • Ergänzung lautfragmentierter Wörter (PET – Wörter ergänzen)
  • Abgrenzung Auditive vs. Visuelle Merkfähigkeit (PET – Zahlenfolgen-Gedächtnis, PET – Symbolfolgengedächtnis)
  • verschiedene informelle Tests zur phonematischen Bewusstheit und Lautdifferenzierung mit Hilfe von Bildmaterial
  • Informeller Lesetest
  • Lesetest Stolperstein
  • Hamburger Schreibprobe (HSP)
  • Informeller Test „Förderdiagnostik Mathematik“

Ausführliche Information und Aufklärung der Eltern

Wie geht es weiter?

Bestätigt sich die Vermutung und die Ergebnisse der Tests weisen auf eine Schwerhörigkeit oder eine Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung hin, wird gemeinsam mit den Eltern überlegt, welche Schritte dem Kind in seiner weiteren Entwicklung und seinem schulischen Lernen helfen können:

  • Überweisung an einen Pädaudiologen (bei Verdacht auf Schwerhörigkeit)
  • Beratung und Information des Klassenlehrers des Kindes durch eine Kollegin unserer Schule (Besuch in der betreffenden Schule), um für das Kind günstige Lernbedingungen zu schaffen (guter Sitzplatz, Hilfen, Aufklärung über mögliche Schwierigkeiten, … )
  • Tipps und Ideen für die Eltern, wie sie ihr Kind unterstützen können
  • Bei gravierenden Problemen in der Schule besteht die Möglichkeit eines Schulwechsels an unsere Schule, um die optimalen Bedingungen vor Ort zu nutzen (kleine Lerngruppe und damit keine überlagernden Sprecherproduktionen, akustisch günstiger Klassenraum, Visualisierung der Unterrichtsinhalte, sturkturierter Sprachaufbau ...)

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Schullaufbahnplanung

Alle Wege sind offen- jederzeit!

Nicht für jedes hörgeschädigte Kind ist schon zur Einschulung klar, welchen schulischen Weg es nehmen kann und wird.
Wenn ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht, planen wir gern gemeinsam mit den Eltern, was für das jeweilige Kind passend erscheint.
Manche Schulanfänger benötigen von uns nur Unterstützung in der allgemeinen Schule (GL). Es kann aber auch im Einzelfall sinnvoll sein, an unserer Schule zu starten, um dann gestärkt in die Grundschule zu wechseln. Grundsätzlich kann in der Regel am Ende eines jeden Schuljahres ein Wechsel des Förderortes organisiert werden.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, die gesamte Schulzeit an unserer Schule zu verbringen. Die kleineren Lerngruppen und die besseren akustischen Bedingungen sind neben dem individuell gestalteten Unterricht für viele hörgeschädigte Kinder und Jugendliche hilfreich. Unsere Angebote beziehen sich auf Grundschule und Sekundarstufe I in allen Bildungsgängen.
Wir legen besonderen Wert auf eine langfristige Berufswahlvorbereitung, weil wir unsere Hauptaufgabe darin sehen, unsere Schülerinnen und Schüler auf „das Leben danach“ vorzubereiten. In jedem Jahr entscheiden sich auch noch Abgänger/innen, zunächst den Weg zum Abitur einzuschlagen, was u.a. am Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg in Essen umgesetzt werden kann.

An unserer Schule können alle Abschlüsse erworben werden, die auch an allgemeinbildenden Schulen mit Abschluss der Klasse 10 möglich sind.

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